Urheberrecht in Deutschland
Seit 1965 regelt das Deutsche Urheberrecht die Rechte von Musik, Filmen, Sprachwerken, Lichtbildwerken und Werken der bildenden Kunst. Das Gesetz schreibt vor, dass 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten bzw. Autors der Musik das Urheberrecht erlischt. Gesetzliche Grundlage dafür ist der § 64.
Anders bei anonymen Werken. Hier erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung. Sollte jedoch zu einem späteren Zeitpunkt der Urheber bekannt werden, tritt ebenfalls § 64 des Urheberrechtsgsetzes in Kraft. Bei gemeinschaftlichen Werken, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers. Das Urheberrecht ist vererblich und testamentarisch übertragen werden.
Ebenfalls im Deutschen Urheberrecht geregelt, ist die Übertragung von Rechten. So kann der Urheber Nutzungsrechte zeitlich oder inhaltlich beschränkt übertragen.