lizenzfrei

Gemafreie Musik gefragt wie nie

Pro Jahr werden in Deutschland ca. 1.000.000 Domains angemeldet. Private Webseiten, Fotoseiten, Webblöcke, Firmenpräsentationen und Foren sprießen wie Sand am Meer aus dem Boden. Um in der Masse aufzufallen, müssen Webseitenbetreiber immer tiefer in die Trickkiste greifen.

Neben guten Fotos, aussagekräftigen Texten und interessanten Inhalten, bieten Hintergrundmusik, Sounds und Geräusche eine gute Möglichkeit, die eigene Webseite aufzuwerten. Doch hier ist Vorsicht geboten: so wie jedes Foto ist auch Musik Urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Zustimmung des Urhebers genutzt werden. Ist der Künstler bei der Gema oder einer anderen Verwertungsgesellschaft Mitglied, werden die Nutzungsrechte von dieser Gesellschaft verwaltet.
Um sich ein aufwendiges Lizenzverfahren mit der Gema oder einer anderen Verwertungsgesellschaft zu sparen, empfiehlt sich der Einsatz sogenannter gemafreier Musik, wie sie auf verschiedenen Portalen angeboten wird. Doch auch hier muss eine Nutzungsvereinbarung mit dem Urheber der Musik vorliegen, sonst kann es teuer werden. Daher empfiehlt es sich, sich mit dem Erwerb von gemafreier Musik das entsprechende Nutzungsrecht vom Urheber schriftlich aushändigen zu lassen. Dieses Dokument dient auch gegenüber einer Verwertungsgesellschaft als Nachweis, dass es sich um gemafreies Repertoire handelt.

Wer dagegen ohne eine Genehmigung Musik und Sounds verwendet, kann mit empfindlichen Abmahngebühren und Nachzahlungen rechnen. Grundlage hierfür ist das Deutsche Urheberrecht. Insbesondere für Files, die zum Download angeboten werden, sollte eine eigene vertragliche Genehmigung vorliegen, da der freie Download von Musikern oder deren Verwertungsgesellschaften in Nutzungsrechtsvereinbarungen meist ausgeschlossen wird.

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Urheberrecht in Deutschland

Seit 1965 regelt das Deutsche Urheberrecht die Rechte von Musik, Filmen, Sprachwerken, Lichtbildwerken und Werken der bildenden Kunst. Das Gesetz schreibt vor, dass 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten bzw. Autors der Musik das Urheberrecht erlischt. Gesetzliche Grundlage dafür ist der § 64.

Anders bei anonymen Werken. Hier erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung. Sollte jedoch zu einem späteren Zeitpunkt der Urheber bekannt werden, tritt ebenfalls § 64 des Urheberrechtsgsetzes in Kraft. Bei gemeinschaftlichen Werken, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers. Das Urheberrecht ist vererblich und testamentarisch übertragen werden.

Ebenfalls im Deutschen Urheberrecht geregelt, ist die Übertragung von Rechten. So kann der Urheber Nutzungsrechte zeitlich oder inhaltlich beschränkt übertragen.

Gemafreie Musik & Sounds

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